Dieses Verzeichnis wird mit jedem neuen Fahrzeug dem Kunden überreicht » um mit Ihrem VOLVO sicher und unbesorgt durch Europa fahren zu können «.

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Published: AB VOLVO Public Relations Departement,
Göteborg 4.67 35.000 utl
32 p : 21 cm

With effect from February 1st, 1967

mve 1968

Published: AB VOLVO Public Relations,
Göteborg 37.500 utl. 5.67 / 37.500 utl. 5.68
36 p : 21 cm

With effect from February 1st, 1968

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Published: AB VOLVO Public Relations,
Göteborg 5.69; 50.000 utl
40 p : 21 cm

With effect from March 15, 1969

mve 70 71

Published: AB VOLVO Public Relations,
Göteborg 5.70
40 p : 21 cm

With effect from March 15, 1970

mve 71 72

Published: AB VOLVO Public Relations,
Göteborg 5.71
40 p : 21 cm

With effect from March 15, 1971

72-73

Published: AB VOLVO Public Relations,
Göteborg 5.72
44 p : 21 cm

With effect from March 15, 1972

mve_73_74

Published: AB VOLVO Car Division Public Relations,
Göteborg 4.73
44 p : 21 cm

With effect from March 15, 1973

mve 74 75

Published: AB VOLVO Public Relations,
Göteborg 1974
50 p : 19,4 cm

With effect from March 15, 1974

mve 75

Published: AB Volvo, Car Division, Public Relations,
Göteborg 1975
50 p : 19,3 cm

With effect from March 15, 1975.

Dieses Verzeichnis wird mit jedem neuen Fahrzeug dem Kunden überreicht » um mit Ihrem VOLVO sicher und unbesorgt durch Europa fahren zu können «. Das Vorwort ist in acht Sprachen verfasst: Schwedisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch, Finnisch, Holländisch und Italienisch.

Hier das deutsche Vorwort der Ausgabe 1970-1971:

» Mit VOLVO in Europa « ist ein Verzeichnis über Volvo-Generalvertreter und ihre Händler sowie die Kundendienstmöglichkeiten für Personenwagen.

Dieses Verzeichnis enthält Angaben, die in enger Zusammenarbeit mit den in den jeweiligen Ländern verantwortlichen Generalvertretern zusammengestellt worden sind. Das Verzeichnis ist per 15. März gültig. Eine Erweiterung unserer Vertretungen in Europa erfolgt laufend. Aus diesen Grunde behalten wir uns das Recht vor, eventuelle Änderungen nach diesem Zeitpunkt einzuführen.

Wir möchten auch hervorheben, dass unsere Generalvertreter Ihnen gern bezüglich Ihres Volvo-Wagens zur Verfügung stehen, bitten Sie jedoch, sich in erster Linie mit dem nächsten Volvo-Händler in Verbindung zu setzen.

Bevor Sie eine Reise antreten

empfehlen wir Ihnen, den Wagen durch den Volvo-Händler in Ihrem Wohnort überprüfen zu lassen, damit Sie die Reise ohne unnötige Zeitverschwendung durch eventuelle Wartungsarbeiten unternehmen können.

Bei längeren Reisen — und besonders wenn Sie ein älteres Modell fahren — empfiehlt es sich, einen kleinen Vorrat an Ersatzteilen mit zuführen, z. B. Lüfterriemen, Sicherungen, Unterbrecherkontakte usw. Diese Teile sind in einem speziellen sogenannten „Reisepaket enthalten, das von uns für die letzten Jahresmodelle zusammengestellt worden ist und bei Ihrem nächsten Volvo-Händler bestellt werden kann.

Ist Ihr Wagen neu

und die Garantiezeit noch nicht abgelaufen, muss das Kundendienst-Scheckheft mitgenommen werden, weil das Heft bei eventuellen Garantieansprüchen vorgelegt werden muss. Unsere Garantie hat internationale Gültigkeit und jeder Volvo-Händler wird versuchen, die Garantiefragen auf beste Weise zu lösen.

Der Schein für den kostenlosen Wartungsdienst gilt dagegen nur in dem Land, in dem der Wagen verkauft wurde. Wenn der kostenlose Wartungsdienst während der Auslandsreise aktuell wird, müssen Sie sich nach den besonderen Anweisungen im Vorwort des Kundendienst-Scheckheftes richten.

ZUR BEACHTUNG! Für Wagen, die durch European Delivery Plan (EDP) geliefert und mit orangefarbigen Kundendienst-Scheckheften versehen sind, gelten besondere Vorschriften beim kostenlosen Wartungsdienst nach 2.500 km, der kostenlos beim nächsten Volvo-Händler ausgeführt wird.

Zum Schluss

wünschen Ihnen die Volvo-Werke gute Fahrt! Wir hoffen, dass Ihnen diese Druckschrift behilflich sein wird, wenn Sie im Ausland mit einem Volvo-Händler zur- Wartung Ihres Wagens Verbindung aufnehmen möchten.

1966

Published: AB VOLVO Public Relations Departement,
Göteborg 5.71
94 p : 21 cm

With effect from February 1st, 1966